Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Menschen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren mit Zustimmung der Eltern und nach einer individuellen Untersuchung der Leistungsziele in jedem Fall und immer im Umfeld von JUGENDCHIRURGIE-EINHEITEN wie unserer. Bei Patienten zwischen 65 und 70 Jahren mit gutem Allgemeinzustand ist eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
BMI > 40 (Verhältnis zwischen Gewicht in kg und dem Quadrat der Körpergröße in Metern), was in der Regel etwa mehr als das Doppelte des Idealgewichts ausmacht.
BMI zwischen 35 und 40, wenn es mit Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Dyslipidämie (Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie), Herzinsuffizienz, Atemversagen, obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom (OSAS), Cholelithiasis, Amenorrhoe-Unfruchtbarkeit und anderen Menstruationsstörungen sowie Harninkontinenz einhergeht insbesondere bei Frauen, Arthrose der Hüfte und Knie, Veneninsuffizienz in den unteren Extremitäten, idiopathische intrakranielle Hypertonie, gastroösophagealer Reflux und soziale Einschränkungen.
Typ-2-Diabetes und BMI > 30. Bei unzureichender Kontrolle des Diabetes trotz geeigneter Behandlungen. Diese Patienten müssen individuell im Umfeld multidisziplinärer Einheiten beurteilt werden. Patienten mit einem BMI > 30 und anderen schwerwiegenden Begleiterkrankungen, darunter auch psychischen, kommen ebenfalls in Betracht, sofern sie mit anderen Behandlungen nicht abnehmen können.
- Dauer der krankhaften Adipositas von mindestens 5 Jahren.
- Frühere ernsthafte und kontrollierte Abnehmversuche
- Psychische Stabilität:
- Keine schwere Alkohol- oder andere Drogenabhängigkeit.
- Fehlen schwerwiegender psychiatrischer Störungen wie Schizophrenie, Psychose, bipolarer Störung, schwerer Depression (obwohl auch Patienten mit stabiler psychischer Erkrankung in Frage kommen können), geistiger Behinderung, Essstörungen (Bulimie, Anorexia nervosa, Binge-Eating-Störung)
können.